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Migration - Die Anwohner

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Migration

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Migration aus ostdeutscher Sicht:

Fassen wir uns zunächst mal an die eigene Nase:

Etwa 3,5 Millionen Menschen sind zwischen 1949 und 1989 - also in einem Zeitraum von 40 Jahren -  aus der DDR in die BRD oder nach West-Berlin geflohen bzw. übersiedelt. Das sind ca. 240 Menschen pro Tag.
Im gleichen Zeitraum kamen 14 Mio. Gastarbeiter in die BRD. Etwa 3 Millionen blieben dauerhaft in Deutschland. Wie zum Beispiele die Eltern von Cansel Kiziltepe. Am 12. September 1980 kam es in der Türkei unter General Kenan Evren zum Militärputsch und dadurch zu massiven Menschenrechtsverletzungen: Viele Türken, vor allem politisch engagierte Linke, Mitglieder oder Unterstützer marxistischer, sozialistischer und kommunistischer Parteien, Gewerkschafter und Intellektuelle sowie Kurden und Anhänger religiöser Bewegungen beantragten in der BRD Asyl. Wie zum Beispiel die Eltern von Elif Eralp. Andere sind zwar nie geflüchtet, haben jedoch im Ausland gearbeitet wie z.B. André Günther.


Fluchten Vor dem Mauerbau (1949–1961):
Rund 2,7 Millionen Menschen flohen in den Westen.
Die Flucht war relativ einfach, da die innerdeutsche Grenze noch nicht vollständig gesichert war.
Allein im Jahr 1961 – vor dem Mauerbau im August – flohen rund 200.000 Menschen.


Fluchten nach dem Mauerbau (1961–1989):
Weitere ca. 600.000 bis 800.000 Menschen verließen die DDR, teils durch Flucht, teils durch offizielle Ausreisegenehmigungen.
Die Flucht wurde nach dem Bau der Berliner Mauer extrem riskant – viele versuchten dennoch, über die Grenze zu gelangen.

Todesopfer an der innerdeutschen Grenze:
Schätzungen zufolge starben mindestens 140 Menschen an der Berliner Mauer.
Insgesamt starben mindestens 327 Menschen beim Versuch, die DDR-Grenzen zu überwinden (nach heutigem Forschungsstand, z. B. durch die „Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen“ und die Stiftung Berliner Mauer).

Todesopfer bei der Flucht über die Ostsee
Nach aktuellem Forschungsstand (z. B. durch das Dokumentationszentrum „Flucht über die Ostsee“ in Schleswig-Holstein) gelten folgende Zahlen:
mindestens 189 Menschen sind bei Fluchtversuchen über die Ostsee ums Leben gekommen.

Diese Zahl umfasst: Ertrunkene, Erschossene, Menschen, die durch Unterkühlung oder technische Pannen starben.

Zum Vergleich: Im Jahr 1988 gab es in der DDR etwa 4.898 Verkehrstote. Nach 1989 war die Flucht nicht mehr notwendig, aber die neue Freiheit war gefährlich: 1990 stieg die Zahl der Verkehrstoten in den neuen Bundesländern auf 5500. Bis 1995 gab es 16.000 Verkehrstote.
Im Jahr 2024 gab es in der gesamten BRD 2780 Verkehrstote.




Viele Ostdeutsche haben den Teil ihrer Geschichte verdrängt. Genauso wie die Westdeutschen über die Gastarbeiter schimpften: "Die nehmen uns die Arbeit weg!"

Hier auf dieser Website geht es einfach um ein Platzproblem. Berlin kann nicht. Es sind zu viele! Und demnächst kommen auch noch Klimaflüchtlinge. Wie soll das enden? Darum hier noch einmal die Erklärung zu regulärer und irregulärer/illegaler Migration:
Reguläre gegen Irreguläre Migration:

Was ist was?

Es wird leider oft nicht richtig unterschieden zwischen Fachkräften, die in Deutschland/Europa gebraucht werden und Menschen, die auf gut Glück, hier über die Asylschiene ihr Leben verbessern wollen. Dazu gibt es in Deutschland klare Regeln. Wir haben es uns einfach gemacht und ChatGPT eine simple Frage gestellt:


Erkläre mir den Unterschied von regulärer Migration und irregulärer Migration nach Deutschland.

Antwort:

Der Unterschied zwischen regulärer Migration und irregulärer Migration nach Deutschland liegt im rechtlichen Rahmen und der Einhaltung der Einreise- und Aufenthaltsvorschriften.

1. Reguläre Migration
Definition:
Reguläre Migration bedeutet, dass Menschen legal, also im Einklang mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften, nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten.
Beispiele für reguläre Migration:
  • Einreise mit Visum (z. B. zum Arbeiten, Studieren, zur Familienzusammenführung)
  • Aufenthalt auf Grundlage eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz (z. B. Blaue Karte EU, §18a/b AufenthG für Fachkräfte)
  • Asylverfahren, wenn korrekt beantragt und genehmigt
Merkmale:
  • Es wird ein Visum oder Aufenthaltstitel beantragt und genehmigt.
  • Die Migration erfolgt kontrolliert und dokumentiert.
  • Die Person hält sich rechtmäßig in Deutschland auf.

2. Irreguläre Migration
Definition:
Irreguläre Migration bedeutet, dass Menschen ohne gültige Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland kommen oder sich dort aufhalten.
Beispiele für irreguläre Migration:
  • Einreise ohne Visum oder gefälschte Dokumente
  • Überschreiten der Aufenthaltsdauer eines Visums ohne Verlängerung
  • Ablehnung eines Asylantrags – trotzdem Verbleib im Land
  • Schleusung über die Grenze ohne Erlaubnis
Merkmale:
  • Die Einreise oder der Aufenthalt erfolgt rechtswidrig.
  • Die betroffenen Personen haben keinen oder keinen gültigen Aufenthaltstitel.
  • Es besteht die Möglichkeit einer Abschiebung oder Duldung.

Wichtig zu wissen:
  • Irreguläre Migration ist nicht automatisch ein Verbrechen, sondern in vielen Fällen eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verstoß gegen Aufenthaltsgesetze.
  • Menschen in irregulärer Migration können eingeschränkten Zugang zu Rechten und Leistungen haben, z. B. eingeschränkter Arbeitsmarktzugang, kaum Sozialleistungen.
  • Asylsuchende, die ohne Visum einreisen, gelten nicht automatisch als irregulär, solange sie ihr Asylgesuch unverzüglich stellen (§18 AsylG).



Was muss ein regulärer Migrant nachweisen, um eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel zu bekommen?
Antwort:
Ein regulärer Migrant muss bestimmte Voraussetzungen nachweisen, um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis und einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Diese hängen vom Zweck der Einreise, der Qualifikation und vom konkreten Aufenthaltstitel ab. Im Folgenden eine Übersicht für den häufigsten Fall: Arbeitsmigration nach Deutschland.

Voraussetzungen für Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel (Stand: 2025):

1. Konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot von einem deutschen Arbeitgeber
  • Die Tätigkeit muss den Qualifikationen des Antragstellers entsprechen
2. Anerkannte Qualifikation
  • Berufsabschluss oder Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt ist oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist
  • Für Hochschulabsolventen aus dem Ausland: Der Abschluss muss in der anabin-Datenbank als gleichwertig gelistet sein
  • Für beruflich Qualifizierte: Anerkennungsverfahren über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder die Anerkennungsstelle der Länder
3. Gesicherter Lebensunterhalt
  • Kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld
  • Aus dem Gehalt oder durch eigene Mittel muss der Lebensunterhalt gedeckt sein (inkl. Krankenversicherung)
4. Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung
5. Sprachkenntnisse (je nach Titel)
  • Für viele Aufenthaltstitel sind Deutschkenntnisse (A1–B1) erforderlich, z. B. bei der Blauen Karte EU manchmal nicht zwingend, aber hilfreich
  • Bei anerkannten Berufen mit Kundenkontakt (z. B. Pflege, Bildung): Nachweis oft verpflichtend
6. Keine Ausweisungsgründe
  • Keine Einträge im Strafregister oder sonstige Ausschlussgründe (z. B. Sicherheitsbedenken)


Wichtige Aufenthaltstitel für Erwerbstätigkeit:
   Aufenthaltstitel Zielgruppe Anforderungen     §18a/b AufenthG – Fachkräfte Beruflich oder akademisch Qualifizierte Anerkannter Abschluss + Arbeitsvertrag   Blaue Karte EU (§18g AufenthG) Hochqualifizierte Hochschulabschluss + Mindestgehalt (2025: ca. 45.000–50.000 €/Jahr)   §19c Abs. 1 AufenthG – Westbalkanregelung Bewerber aus Westbalkan-Staaten Kein Berufsabschluss nötig, aber konkretes Jobangebot und Kontingent   §16d AufenthG – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Personen mit noch nicht anerkannter Qualifikation Ausbildung + Arbeitsplatz + Nachqualifizierung in Deutschland    

Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot
  • Qualifikationsnachweise (mit Übersetzung)
  • Nachweis der Anerkennung (z. B. ZAB-Bescheid)
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohnsitz
  • Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis (Gehalt, ggf. Sperrkonto)
  • Passfoto, ggf. biometrisch
  • Sprachnachweis, falls gefordert (Goethe-Zertifikat, TELC etc.)



Fazit:
Es ist kaum anzunehmen, dass reguläre Migranten auf Wohncontainer angewiesen sind. Die werden in der Lage sein, sich problemlos zu integrieren. Irreguläre jedoch werden die Sozialstrukturen weiter belasten. Ist das erstrebenswert?





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