Reguläre gegen Irreguläre Migration:
Was ist was?
Es wird leider oft nicht richtig unterschieden zwischen Fachkräften, die in Deutschland/Europa gebraucht werden und Menschen, die auf gut Glück, hier über die Asylschiene ihr Leben verbessern wollen. Dazu gibt es in Deutschland klare Regeln. Wir haben es uns einfach gemacht und ChatGPT eine simple Frage gestellt:
Erkläre mir den Unterschied von regulärer Migration und irregulärer Migration nach Deutschland.
Antwort:
Der Unterschied zwischen regulärer Migration und irregulärer Migration nach Deutschland liegt im rechtlichen Rahmen und der Einhaltung der Einreise- und Aufenthaltsvorschriften.
1. Reguläre Migration
Definition:
Reguläre Migration bedeutet, dass Menschen legal, also im Einklang mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften, nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten.
Beispiele für reguläre Migration:
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Einreise mit Visum (z. B. zum Arbeiten, Studieren, zur Familienzusammenführung)
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Aufenthalt auf Grundlage eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz (z. B. Blaue Karte EU, §18a/b AufenthG für Fachkräfte)
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Asylverfahren, wenn korrekt beantragt und genehmigt
Merkmale:
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Es wird ein Visum oder Aufenthaltstitel beantragt und genehmigt.
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Die Migration erfolgt kontrolliert und dokumentiert.
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Die Person hält sich rechtmäßig in Deutschland auf.
2. Irreguläre Migration
Definition:
Irreguläre Migration bedeutet, dass Menschen ohne gültige Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland kommen oder sich dort aufhalten.
Beispiele für irreguläre Migration:
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Einreise ohne Visum oder gefälschte Dokumente
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Überschreiten der Aufenthaltsdauer eines Visums ohne Verlängerung
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Ablehnung eines Asylantrags – trotzdem Verbleib im Land
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Schleusung über die Grenze ohne Erlaubnis
Merkmale:
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Die Einreise oder der Aufenthalt erfolgt rechtswidrig.
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Die betroffenen Personen haben keinen oder keinen gültigen Aufenthaltstitel.
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Es besteht die Möglichkeit einer Abschiebung oder Duldung.
Wichtig zu wissen:
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Irreguläre Migration ist nicht automatisch ein Verbrechen, sondern in vielen Fällen eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verstoß gegen Aufenthaltsgesetze.
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Menschen in irregulärer Migration können eingeschränkten Zugang zu Rechten und Leistungen haben, z. B. eingeschränkter Arbeitsmarktzugang, kaum Sozialleistungen.
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Asylsuchende, die ohne Visum einreisen, gelten nicht automatisch als irregulär, solange sie ihr Asylgesuch unverzüglich stellen (§18 AsylG).
Was muss ein regulärer Migrant nachweisen, um eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel zu bekommen?
Antwort:
Ein regulärer Migrant muss bestimmte Voraussetzungen nachweisen, um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis und einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Diese hängen vom Zweck der Einreise, der Qualifikation und vom konkreten Aufenthaltstitel ab. Im Folgenden eine Übersicht für den häufigsten Fall: Arbeitsmigration nach Deutschland.
Voraussetzungen für Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel (Stand: 2025):
1. Konkretes Arbeitsplatzangebot
2. Anerkannte Qualifikation
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Berufsabschluss oder Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt ist oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist
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Für Hochschulabsolventen aus dem Ausland: Der Abschluss muss in der anabin-Datenbank als gleichwertig gelistet sein
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Für beruflich Qualifizierte: Anerkennungsverfahren über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder die Anerkennungsstelle der Länder
3. Gesicherter Lebensunterhalt
4. Krankenversicherungsschutz
5. Sprachkenntnisse (je nach Titel)
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Für viele Aufenthaltstitel sind Deutschkenntnisse (A1–B1) erforderlich, z. B. bei der Blauen Karte EU manchmal nicht zwingend, aber hilfreich
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Bei anerkannten Berufen mit Kundenkontakt (z. B. Pflege, Bildung): Nachweis oft verpflichtend
6. Keine Ausweisungsgründe
Wichtige Aufenthaltstitel für Erwerbstätigkeit:
Aufenthaltstitel Zielgruppe Anforderungen
§18a/b AufenthG – Fachkräfte Beruflich oder akademisch Qualifizierte Anerkannter Abschluss + Arbeitsvertrag
Blaue Karte EU (§18g AufenthG) Hochqualifizierte Hochschulabschluss + Mindestgehalt (2025: ca. 45.000–50.000 €/Jahr)
§19c Abs. 1 AufenthG – Westbalkanregelung Bewerber aus Westbalkan-Staaten Kein Berufsabschluss nötig, aber konkretes Jobangebot und Kontingent
§16d AufenthG – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Personen mit noch nicht anerkannter Qualifikation Ausbildung + Arbeitsplatz + Nachqualifizierung in Deutschland
Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
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Gültiger Reisepass
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Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot
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Qualifikationsnachweise (mit Übersetzung)
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Nachweis der Anerkennung (z. B. ZAB-Bescheid)
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Mietvertrag oder Nachweis über Wohnsitz
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Krankenversicherung
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Finanzierungsnachweis (Gehalt, ggf. Sperrkonto)
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Passfoto, ggf. biometrisch
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Sprachnachweis, falls gefordert (Goethe-Zertifikat, TELC etc.)
Fazit:
Es ist kaum anzunehmen, dass reguläre Migranten auf Wohncontainer angewiesen sind. Die werden in der Lage sein, sich problemlos zu integrieren. Irreguläre jedoch werden die Sozialstrukturen weiter belasten. Ist das erstrebenswert?